1. Tanzunterricht findet an ca. 40 Wochen im Jahr statt. Die gesetzlichen Schulferienzeiten in Bayern, sowie gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich unterrichtsfrei. Die Anzahl und konkrete zeitliche Lage der Tanzstunden richtet sich nach der Art der gewählten Mitgliedschaft und kann dem jeweiligen Unterrichtsplan entnommen werden. Der Unterrichtsplan ist Vertragsbestandteil und in der Tanzschule ausgehängt.
2. Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren und Choreographien dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken an Dritte weiter gegeben werden.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist in monatlichen Raten zu je 1/12 des Jahresbeitrages zu Beginn eines jeden Monats zu entrichten. Sofern in der Vertragsurkunde eine Abbuchung in anderen Zeitabständen vereinbart ist, wird die Abbuchung jeweils zu Beginn des vereinbarten Zeitraumes für den gesamten Zeitraum gestattet.
4. Zusätzlich zu den vereinbarten Mitgliedsbeiträgen wird eine einmalige Erstaufnahmegebühr von 5,00 € erhoben, mit der ersten Mitgliedsrate fällig und sofern Einzugsermächtigung erteilt wurde auch eingezogen.
5. Sollten aus zwingenden Gründen geplante Unterrichtseinheiten entfallen (z.B. Erkrankung des Tanzlehrers/ der Tanzlehrerein) wird hierauf sobald als möglich durch Aushang hingewiesen oder die Mitglieder telefonisch unterrichtet. Ersatztermine werden in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten angeboten und in gleicher Weise bekannt gemacht.
Faschingsball der Tanzschule Seidel am 17.02.2012 in der Josef von Fraunhoferhalle in Straubing
Ballnacht des Ludwigsgymnasiums, des Johannes-Turmair-Gymnasiums und der Realschule Aiterhofen
am 27.01.2012